Fluchtwegsicherung Wartung
Flucht- und Notausgänge müssen jederzeit zuverlässig funktionieren – ob im Alltag oder im Ernstfall. Um das sicherzustellen, ist eine regelmäßige Wartung Ihrer Fluchtwegsicherungen gesetzlich verpflichtend. Als Betreiber haften Sie für die Betriebsbereitschaft gemäß DIN EN 179, DIN EN 1125 und EltVTR.
TEC Supporter GmbH übernimmt die fachgerechte Wartung Ihrer elektrischen Fluchttürterminals, Panikverschlüsse und Notausgangssysteme – herstellerübergreifend, dokumentiert und nach aktuellen Normen.
Warum ist die Wartung Ihrer Fluchtwegsicherung so wichtig?
🔹 Rechtliche Verpflichtung: Betreiber sind laut Landesbauordnung BW, EltVTR und ASR A1.7 verpflichtet, ihre Fluchttüranlagen mindestens jährlich durch sachkundige Fachkräfte prüfen zu lassen.
🔹 Haftungsrisiken vermeiden: Bei Unfällen oder Störungen haften Betreiber – fehlende Wartung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
🔹 Funktionssicherheit garantieren: Nur regelmäßig geprüfte Systeme funktionieren im Notfall zuverlässig und schützen Personenleben.
Was wird bei der Wartung geprüft?
Unsere zertifizierten Servicetechniker prüfen Ihre Anlage normgerecht, herstellerkonform und umfassend:
✅ Elektrische Türverriegelung und Riegelfunktion
✅ Funktion von Fluchttaster, Notauslösetastern und Alarmfunktion
✅ Status-LEDs, Signalgeber und Displayanzeigen
✅ Prüfung der Türmechanik, Beschläge & Flügelposition
✅ Freihaltung der Fluchtwege
✅ Sichtprüfung
✅ Überprüfung gemäß Herstellerangaben z. B. bei GEZE, DORMA/dormakaba oder ECO
✅ Dokumentation im Wartungsprotokoll als rechtssicherer Nachweis
Rechtliche Grundlagen & Normen:
🔸 DIN EN 179 / DIN EN 1125 – Anforderungen für Notausgangs- und Panikverschlüsse
🔸 DIN EN 13637 / EltVTR – Elektrische Verriegelungssysteme in Rettungswegen
🔸 ASR A1.7 – Türen und Tore in Arbeitsstätten
🔸 Landesbauordnung Baden-Württemberg – § 15 Abs. 4 „Betriebssicherheit“
Wartung herstellerübergreifend – u. a. für:
🔧 GEZE
🔧 dormakaba
🔧 ECO Schulte
Unsere Techniker sind mit allen gängigen Systemen vertraut – wir führen Wartungen stets nach Herstellervorgabe & Norm durch.
Schützen Sie Ihre Nutzer – und sich selbst! Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die Funktionsfähigkeit Ihrer Fluchttüranlagen sicherzustellen. Vereinbaren Sie jetzt Ihre gesetzlich vorgeschriebene Wartung mit TEC Supporter GmbH.
✅ Persönliche Beratung vor Ort
✅ Dokumentierte Wartung nach DIN
✅ Regionale Betreuung in Stuttgart & Umgebung
📞 Jetzt Kontakt aufnehmen – wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Die Wartung ihrer elektrischen Türverriegelung (RWS) steht an?
Kontaktieren Sie uns für eine normgerechte Prüfung und fachgerechte Wartung Ihrer RWS-Systeme – in Stuttgart, Korntal-Münchingen und Umgebung.
Wartung anfragenFragen und Antworten (FAQ)
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Was ist eine Fluchttüranlage / Fluchtwegterminal?
Eine Fluchttüranlage nach EN 13637/EltVTR besteht aus elektrischer Verriegelung, Steuerung und Nottaster. Ein Fluchtwegterminal kombiniert diese Funktionen in einem Gerät und sorgt dafür, dass Notausgänge im Alltag gesichert und im Notfall sofort freigegeben werden. -
Wie oft muss eine elektrische Türverriegelung (RWS) gewartet und geprüft werden?
Türen mit elektrischen Verriegelungen in Rettungswegen müssen mindestens einmal jährlich von einem
Sachkundigen geprüft werden.
Gem. DIN EN 179 bzw. DIN EN 1125, DIN EN 13637:2015 und Richtlinien über elektr. Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen - M-EltVTR (Fassung Dezember 1997) (prüfen) -
Darf ich eine Automatik Türe im Flucht- und Rettungsweg verriegeln?
Automatische Schiebetüre:
Generell erstmal nein. Insbesondere solange sich noch Personen im Gebäude befinden, da diese Tür im Falle einer Verriegelung nicht mehr als Flucht- und Rettungsweg zur Verfügung stünde. In Ausschreibungen zu Objekten, wie Krankenhäusern, Heimen, Anstalten usw., wird oft gefordert, dass automatische Schiebetüren in Rettungswegen zu bestimmten Zeiten verriegelt sind. Diese Forderung ist in der Regel mit mechanischen Verriegelungssystemen nicht umsetzbar, da baumustergeprüfte Fluchtwegschiebetüren dann gleichzeitig die AutSchR und die EltVTR erfüllen müssten. Hierfür gibt es aber spezielle Lösungen. Sprechen sie uns einfach an. Diese Lösungen ermöglichen in bestimmten Situationen eine Verriegelung unter Beibehaltung der Fluchtwegzulassung.
Drehtüre manuell oder automatisch:
Auch hier gilt, generell nein. Jedoch gibt es auch technische Lösungen wie Panikschlösser oder sogenannte Fluchtwegsteuerungen mit einer elektrischen Türveriegelung (RWS). -
Was ist der Unterschied zwischen einem Fluchtweg und einem Rettungsweg?
Ein Fluchtweg ist ein eindeutig gekennzeichneter, möglichst kurzer und sicherer Weg ins Freie. Er ist so gestaltet, dass Personen ihn im Gefahrenfall eigenständig und ohne fremde Hilfe nutzen können. Fluchtwege sind Bestandteil der baulichen Anforderungen an den Brandschutz und müssen gemäß der Landesbauordnung sowie der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3 stets frei, zugänglich und funktionstüchtig sein.
Ein Rettungsweg umfasst neben dem Fluchtweg auch Abschnitte, die durch Einsatzkräfte – z. B. Feuerwehr oder Rettungsdienste – genutzt werden, um Personen aus dem Gebäude zu retten. Dazu gehören beispielsweise spezielle Stellen an Fassaden, die per Drehleiter erreicht werden können, sogenannte "Anleiterstellen"
👉Kurz gesagt:- Fluchtweg = Selbstrettung
- Rettungsweg = Fluchtweg + Fremdrettung durch Einsatzkräfte
✅ Warum ist die Unterscheidung wichtig?
Für Betreiber ergeben sich unterschiedliche Prüf- und Wartungspflichten:
Fluchtwege müssen regelmäßig geprüft, dauerhaft freigehalten und brandschutztechnisch gesichert sein (z. B. über RWA-Systeme, Fluchttürterminals).Rettungswege erfordern unter Umständen zusätzliche bauliche Vorkehrungen für Feuerwehr und Rettungskräfte – je nach Gebäudetyp und Nutzung.
✅ Fazit für Betreiber
Werden Flucht- und Rettungswege nicht korrekt geplant oder instand gehalten, drohen sicherheitstechnische Mängel, Bußgelder und im Ernstfall haftungsrechtliche Konsequenzen. -
Wie ist die Verriegelung von Notausgängen gesetzlich verankert?
Richtlinien über elektr. Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen - M-EltVTR (Fassung Dezember 1997)
Türen in Flucht- und Rettungswegen können durch elektrische Türverriegelungen gesichert werden. Die elektrischen Türverriegelungen werden seit dem 01.05.1999 gemäß der EltVTR (Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen) zugelassen. Gemäß EltVTR gehören zur Fluchttüranlage Steuerung, Nottaste und elektrische Verriegelung. Sie arbeitet nach dem Ruhestromprinzip. -
Welche Anforderungen gelten für Flucht- und Rettungswege? – Vorschriften & Betreiberpflichten
Flucht- und Rettungswege sind elementar für den vorbeugenden Brandschutz. Sie sichern die schnelle Evakuierung im Notfall und gewährleisten den Zugang für Rettungskräfte. Betreiber in Stuttgart, Korntal-Münchingen und Umgebung müssen die gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ASR A2.3, Landesbauordnung BW sowie relevante DIN-Normen streng einhalten.
Wichtige gesetzliche Anforderungen im Überblick:
✅ Freihaltung der Fluchtwege (§ 4 Abs. 4 ArbStättV, ASR A2.3)
Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit frei sein. Hindernisse, Lagerungen oder Blockierungen sind unzulässig und stellen ein Sicherheitsrisiko dar.
✅ Zwei unabhängige Rettungswege (Landesbauordnung BW, ASR A2.3)
Je nach Nutzung und Gebäudegröße schreibt das Gesetz mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege pro Geschoss vor, die direkt ins Freie oder in gesicherte Bereiche führen.
✅ Fluchttüren und Panikverschlüsse (DIN EN 179 / DIN EN 1125)
Türen auf Fluchtwegen müssen leicht, schnell und ohne Hilfsmittel nach außen zu öffnen sein. Zugelassene Panik- und Notausgangsverschlüsse (DIN EN 179 / DIN EN 1125) sind Pflicht.
✅ Elektrische Fluchtwegsicherungen (EltVTR, DIN EN 13637)
Elektrische Türverriegelungen – beispielsweise Fluchttürterminals von GEZE, Dormakaba oder ECO – müssen den Anforderungen der EltVTR sowie der DIN EN 13637 entsprechen und jährlich geprüft werden.
Vorgeschriebene jährliche Wartung & Betreiberpflichten:
Betreiber müssen sämtliche Einrichtungen zur Fluchtwegsicherung mindestens einmal jährlich durch zertifizierte Fachkräfte warten und prüfen lassen. Diese Prüfungen müssen dokumentiert werden und sind entscheidend für Ihre rechtliche Absicherung.Folgende Komponenten sind jährlich prüfpflichtig:
- Fluchttürterminals (z. B. GEZE TZ, Dormakaba TV, ECO Schulte)
- Elektrische Türverriegelungen (EltVTR/DIN EN 13637)
- Panik- und Notausgangsbeschläge (DIN EN 179 / DIN EN 1125)
- Türschließer und mechanische Komponenten
Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
Die Vernachlässigung dieser Vorgaben kann zu erheblichen Haftungsrisiken, dem Verlust des Versicherungsschutzes sowie behördlichen Sanktionen und Bußgeldern führen. -
Was ist eine elektrisch Türverriegelung auch Fluchtwegsteuerung genannt (RWS)?
Eine elektrische Türverriegelung, auch Rettungswegsteuerung (RWS) genannt, ist ein elektronisches Sicherheitssystem zur Verriegelung von Flucht- und Rettungstüren. Ziel der Anlage ist es, Fluchttüren vor unbefugter Benutzung zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass im Notfall eine schnelle und unkomplizierte Öffnung möglich ist. Ein wesentlicher Bestandteil dabei ist das Fluchttürterminal – die zentrale Bedieneinheit direkt an der Tür, welche die Verriegelung steuert und im Ernstfall die Freigabe gewährleistet.
In Stuttgart, Korntal-Münchingen und ganz Baden-Württemberg gelten klare baurechtliche und sicherheitstechnische Vorschriften für Fluchtwegsteuerungen, insbesondere nach DIN EN 13637, EltVTR sowie der Landesbauordnung (LBO BW).
Eine fachgerecht installierte Fluchtwegsteuerung besteht typischerweise aus folgenden Komponenten:
- Elektrische Verriegelung:
z.B. Elektromagnet, Haftmagnet oder Fluchttüröffne bzw. Verriegelung, das die Fluchttür im Alltag gesichert hält und im Notfall automatisch entriegelt (Ruhestromprinzip). - Fluchttürterminal (Steuerungseinheit):
Lokale Steuereinheit an der Tür mit integrierter Notöffnung (roter Nottaster), Schlüsselschalter oder Codetastatur zur kontrollierten Freigabe sowie optischen und akustischen Signalen zur Statusanzeige. - Notauslöseelement (Nottaster):
Ein deutlich gekennzeichneter Notknopf am Fluchttürterminal, der bei Betätigung sofort die Tür entriegelt.
Das Fluchttürterminal ist die zentrale Komponente einer elektrischen Fluchtwegsteuerung und hat folgende Aufgaben:
- Normalbetrieb:
Sicheres Verriegeln der Tür gegen unbefugtes Öffnen. Berechtigte Personen (z.B. Mitarbeiter, Sicherheitspersonal) können über einen Schlüssel oder PIN-Code die Tür ohne Alarm temporär freigeben. - Notbetrieb:
Im Ernstfall (z.B. Feueralarm, Drücken des Nottasters) wird die Tür automatisch und unverzüglich freigegeben. Ein deutlich hörbarer Alarm weist auf die Freigabe hin. - Rückstellung:
Nach dem Notfall erfolgt die Rücksetzung der Anlage durch berechtigte Personen direkt am Terminal – dadurch wird die Tür wieder in den Normalzustand versetzt.
Bei Planung, Installation und Betrieb einer elektrischen Türverriegelung sind zwingend folgende Normen und Vorschriften zu beachten:
- DIN EN 13637: Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen (europaweite Norm)
- EltVTR:
Richtlinie für elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen - Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW): Sichere Fluchtwege jederzeit gewährleistet
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie ASR A2.3: Klare Anforderungen an Notausgänge und Fluchtwege in Arbeitsstätten
Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann erhebliche Haftungsrisiken für Betreiber bedeuten – daher ist die regelmäßige Wartung und Prüfung solcher Systeme gesetzlich vorgeschrieben.
- Elektrische Verriegelung:
Weiterführende Themen
Fluchtwegsicherung Reparatur
Probleme mit Ihrem Fluchtwegterminal? Wir lassen Sie nicht alleine!
Gerne helfen wir ihnen kurzfristig durch unsere eigenen regionalen Servicetechniker vor Ort.
Fluchtwegsicherung Montage
Suchen Sie ein neues Fluchtwegterminal?
Wir helfen Ihnen gerne weiter und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Die Wartung ihrer elektrischen Türverriegelung (RWS) steht an?
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