Schutzeinrichtung für Automatiktüren
Schutzeinrichtungen bei automatischen Türsystemen – Vorschrift, Sicherheit & Technik
Automatische Türen bieten Komfort und Barrierefreiheit – sie müssen aber auch absolut sicher funktionieren. Um Quetsch-, Scher- und Einklemmsituationen zu vermeiden, sind laut geltender Vorschriften wie der DIN EN 16005 und ASR A1.7 geeignete Schutzeinrichtungen verpflichtend. Diese schützen nicht nur Nutzer, sondern reduzieren auch das Haftungsrisiko für Betreiber.
Gesetzliche & normative Vorgaben
🔒 DIN EN 16005 – Nutzungssicherheit automatischer Türen
- Schutzeinrichtungen bis mind. 2,0 m Höhe verpflichtend
- Alle Gefahrenstellen müssen gesichert werden (z. B. Nebenschließkanten)
- Jährliche sicherheitstechnische Prüfung durch sachkundige Personen erforderlich
🔒 ASR A1.7 – Türen & Tore (für Arbeitsstätten)
- Gefährdungsbereiche bis 2,50 m Höhe zu sichern
- Schutzmaßnahmen z. B. durch Abdeckungen, Sensoren oder Schutzflügel
- Pflicht zur regelmäßigen Prüfung & Wartung (mind. jährlich)
🔒 DGUV Information 208-022
- Ergänzt die ASR um praxisnahe Anforderungen
- Bestätigt Fingerschutz & Sensorik als Stand der Technik
- Verweist auf die Pflicht zur Nachrüstung bei Mängeln
Besteht Bestandsschutz?
Nein. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln entfällt der Bestandsschutz.
Das heißt: Auch ältere Türsysteme müssen nachgerüstet werden, wenn z. B. Fingerschutzrollo oder Sensorik fehlen. Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, Anlagen stets dem aktuellen Stand der Technik anzupassen – andernfalls droht Haftung nach § 823 BGB im Schadensfall.
Handlungsempfehlung für Betreiber
▶ Regelmäßige Prüfung & Wartung
Lassen Sie alle Schutzeinrichtungen mindestens einmal jährlich durch zertifizierte Fachkräfte überprüfen.
▶ Nachrüstung nicht aufschieben
Fehlt z. B. ein Fingerschutzrollo oder entsprechen Sensoren nicht mehr den aktuellen Normen, ist eine sofortige Nachrüstung erforderlich.
▶ Herstellerangaben beachten
Bei Brandschutztüren darf nur mit schriftlicher Herstellerfreigabe nachgerüstet werden.
▶ Lückenlose Dokumentation
Wartungen, Prüfungen und Nachrüstungen müssen im Prüfbuch erfasst werden – als Nachweis im Haftungsfall.
▶ Fachfirmen beauftragen
Nur geschulte & herstellerzertifizierte Fachkräfte dürfen sicherheitsrelevante Arbeiten durchführen.
Warum TEC Supporter GmbH?
- ✅ Zertifizierte Sachkundige nach DIN EN 16005
- ✅ Herstellerzertifizierungen (GEZE, dormakaba, ASSA ABLOY, RECORD, KOS, Neuform Sonorslide)
- ✅ Spezialisierung auf Schutzeinrichtungen bei automatischen Türen
- ✅ Dokumentierte Wartung und normgerechte Nachrüstung
- ✅ Beratung zu Bestandsschutz & Nachrüstpflicht
Arten von Schutzeinrichtungen – mechanisch & elektronisch
Moderne Türanlagen kombinieren heute mechanische und elektronische
Sicherheitstechnik. Beide Systeme ergänzen sich, um alle Gefahrenstellen (z. B. Haupt- und Nebenschließkanten) zuverlässig abzusichern.
✅ Mechanische Schutzeinrichtungen:
- Schutzflügel
– decken seitliche Schließkanten bei Schiebetüren ab - Sicherungsflügel
– sichern Rückzugsräume bei wandgeführten Türflügeln - Fingerschutzrollo
– verhindert Einklemmen an Drehflügeltüren
✅ Elektronische Schutzeinrichtungen:
- Kombimelder
– vereinen Bewegungs- und Präsenzüberwachung - Präsenzmelder
– erkennen Personen im Gefahrenbereich - Lasersensoren
– erfassen selbst kleinste Objekte berührungslos - Sensorleisten / Sicherheitsleisten – reagieren auf Druck oder Annäherung
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