Brandschutztüren Wartung und Feststellanlagen Wartung
Wir warten Ihre Feststellanlagen und Brandschutztüren in Stuttgart und überregional. Unsere Servicetechniker führen eine sicherheitstechnische Prüfung gemäß den geltenden Vorschriften und Herstellervorgaben durch und stellen somit die optimale Einstellung der Funktionen sicher.
Wir kümmern uns um die einzuhaltenden Intervalle laut Herstellervorgaben (GEZE, ASSA ABLOY, Dormakaba, Hekatron oder Eco Schulte) und sorgen dafür, dass die aktuellen Normen und Richtlinien eingehalten werden. Dadurch sind Sie mit uns immer auf der sicheren Seite.
Selbstverständlich führen wir auch die Montage und Reparaturen von Feststellanlagen durch.
- Die Wartung Ihrer Brandschutz-Türen / Feststellanlagen steht an?
- Was sind Feststellanlagen?
- Wer darf Feststellanlagen warten und prüfen?
- Pflichten des Betreibers einer Feststellanlagen?
- Wie oft müssen Brandschutztüren und Feststellanlagen gewartet werden?
- Wann müssen Branderkennungselement (z.B. Rauchmelder) getauscht werden?
Die Wartung Ihrer Brandschutz-Türen / Feststellanlagen steht an?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und überzeugen Sie sich von unserer Leistung.
Wartung anfragenWas sind Feststellanlagen?
Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, somit einen hohen Begehkomfort bieten, jedoch im Brandfall bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.
Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten
- Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
- Feststelleinrichtung (z. B. Magnet oder Türschließer mit interner Feststellung sowie ggf. automatischen Türantrieben)
- Mindestens einem Branderkennungselement (z.B. Rauchmelder)
Feststellanlagen sind eigenständige Anlagen, die über eigene Branderkennungselemente (Rauchmelder oder Wärmemelder) verfügen müssen. Dies gilt auch dann, wenn Sie durch eine Brandmeldeanlage angesteuert werden.
Wer darf Feststellanlagen warten und prüfen?
Unter 4.1 ist hier klar geregelt wer was machen darf. So darf eine unterwiesene Person lediglich die Überprüfung der Türe durchführen. Die Wartung darf nur eine Fachkraft für Feststellanlagen durchführen. Die Anforderungen an die Fachkraft regelt die DIN Norm 14677-2.
Montagen und Inbetriebnahmen dürfen nur von Fachkräften für Feststellanlagen durchgeführt werden. Diese müssen vom Hersteller autorisiert sein.
Pflichten des Betreibers einer Feststellanlagen?
- Feststellanlagen müssen vom Betreiber „ständig betriebsbereit gehalten werden“
- Die einwandfreie Funktion muss monatlich überprüft werden
- Wird ein Mangel festgestellt, so ist dieser umgehend zu beheben, so dass der Sollzustand der Anlage wieder sichergestellt ist
- Instandhaltungsarbeiten sind zu dokumentieren und müssen vom Betreiber archiviert werden
Wie oft müssen Brandschutztüren und Feststellanlagen gewartet werden?
(Die Überprüfung kann auf den Zeitraum von 3 Monaten erweitert werden, falls keine bauaufsichtliche Zulassung diesem widerspricht und 3 aufeinander folgende Überprüfungen der Anlage ohne Mangel durchgeführt wurden.)
Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A1.7) 10.2 (3) sind „Brandschutztüren und -tore nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit Sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).“
Wann müssen Branderkennungselement (z.B. Rauchmelder) getauscht werden?
Gerne helfen wir ihnen dabei herauszufinden welche Melder Sie verbaut haben.
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