Brandschutztüren Wartung und Feststellanlagen Wartung

Professionelle Wartung von Brandschutztüren und Feststellanlagen in Stuttgart und Umgebung

Als Betreiber von Brandschutztüren und Feststellanlagen
sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine fachgerechte Wartung und sicherheitstechnische Prüfung Ihrer Anlagen durchzuführen. Die TEC Supporter GmbH übernimmt diese verantwortungsvolle Aufgabe für Sie, herstellerunabhängig und zuverlässig.

Unsere speziell geschulten und herstellerzertifizierten Fachkräfte prüfen Ihre Brandschutztüren und Feststellanlagen gemäß allen relevanten Vorschriften und Richtlinien, insbesondere:

  • DIN EN 14637 – Wartung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutztüren
  • DIN 4102 / DIN EN 16034 – Anforderungen an Brandschutztüren
  • ASR A1.7 – Arbeitsstättenrichtlinie für Türen und Tore
  • DGUV Information 208-022 – Sicherheit kraftbetätigter Fenster, Türen und Tore
  • Herstellerangaben führender Marken wie GEZE, ASSA ABLOY, dormakaba, Hekatron und Eco Schulte

Wir stellen sicher, dass Ihre Anlagen jederzeit die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Regelmäßige Wartungen verhindern nicht nur Funktionsstörungen, sondern gewährleisten auch den optimalen Brandschutz sowie den sicheren Betrieb Ihrer Feststellanlagen und Brandschutztüren.

Neben der Wartung übernehmen wir selbstverständlich auch die fachgerechte Montage und Reparatur. So erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten vollständig und minimieren Ihre Haftungsrisiken gemäß § 823 BGB (Betreiberhaftung).

Professionelle Wartung Ihrer Brandschutztüren & Feststellanlagen benötigt?

Sichern Sie die zuverlässige Funktion und gesetzlichen Anforderungen Ihrer Anlagen. Kontaktieren Sie TEC Supporter GmbH für schnelle Hilfe und kompetente Wartung!

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Was ist eine Feststellanlage (FSA)?

Eine Feststellanlage (kurz FSA) ermöglicht es, Brandschutz- und Rauchschutztüren dauerhaft offen zu halten und im Brandfall automatisch schließen zu lassen. Dies verbindet komfortable Gebäudenutzung mit optimalem Brandschutz. Türen bleiben barrierefrei passierbar, schließen aber zuverlässig, sobald Rauch oder Feuer erkannt wird. Das dauerhafte Offenhalten durch Keile oder andere Hilfsmittel wäre gesetzlich unzulässig und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Aus welchen Komponenten besteht eine Feststellanlage?

Eine normgerechte Feststellanlage setzt sich aus folgenden Hauptkomponenten zusammen:

✅ Energieversorgung (Steuerungseinheit)

Sie versorgt und überwacht zentral die gesamte Anlage und gewährleistet die sichere Funktion im Notfall, auch bei Stromausfall, durch integrierte Notstromakkus.

✅ Feststelleinrichtung (z. B. Elektromagnete oder Türschließer mit Feststellung)

Hält die Tür geöffnet, solange kein Alarm ausgelöst wird.

✅ Branderkennungselement (z. B. Rauchmelder)

Erkennt Rauchentwicklung frühzeitig und löst automatisch das Schließen der Tür aus.

✅ Manueller Handauslösetaster

Ermöglicht das sofortige manuelle Schließen der Tür. Hier gelten präzise Vorgaben gemäß DIN EN 14637 und DIBt-Richtlinien:

  • Farbe:
    Die Tasterfläche muss rot sein (klare Erkennbarkeit).
  • Gehäusegröße:
    Mindestens 40 x 40 mm groß.
  • Größe des Betätigungsfeldes: Mindestens 15 mm Durchmesser oder Fläche 15 x 15 mm.
  • Beschriftung:
    Der Taster muss eindeutig die Aufschrift „Tür schließen“ oder eine ähnlich verständliche Beschriftung tragen.

Feststellanlagen sind grundsätzlich eigenständige Systeme und benötigen eigene Branderkennungselemente, sofern sie nicht über eine externe Brandmeldeanlage gesteuert werden.

Rechtliche Anforderungen und Normen für Feststellanlagen

Als Betreiber einer Feststellanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, folgende Vorschriften einzuhalten:

  • DIN EN 14637 – Europäische Norm für Feststellanlagen, definiert Anforderungen zu Aufbau, Prüfung und Betrieb.
  • DIBt-Richtlinie (Deutsches Institut für Bautechnik) – Nationale Zulassung von Feststellanlagen in Deutschland.
  • Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 – Technische Regel für die sichere Einrichtung und regelmäßige Prüfung von Türen und Toren.
  • DGUV Information 208-022 (vormals BGR 232) – Sicherheitstechnische Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung mit jährlichen Prüfpflichten.

Diese Vorschriften stellen sicher, dass Ihre Feststellanlagen zuverlässig funktionieren und Sie als Betreiber rechtlich abgesichert sind.

Betreiberpflichten: Wartung, Prüfung & Dokumentation

Betreiber sind verpflichtet, Feststellanlagen regelmäßig zu warten und sicherheitstechnisch zu prüfen. Mindestens einmal jährlich muss diese Wartung von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt werden. Alle Wartungen und Prüfungen sind im gesetzlich vorgeschriebenen Prüfbuch zu dokumentieren.

Im Schadensfall müssen Betreiber nachweisen können, dass die Wartungen fachgerecht und regelmäßig stattgefunden haben.

TEC Supporter GmbH – Professionelle Wartung von Feststellanlagen in Stuttgart und Umgebung

Die TEC Supporter GmbH übernimmt für Sie die professionelle Wartung und Sicherheitsprüfung Ihrer Feststellanlagen gemäß DIN EN 14637, DIBt-Richtlinien, ASR A1.7 und DGUV Information 208-022. Unsere herstellerzertifizierten Fachkräfte sorgen dafür, dass Ihre Anlagen jederzeit optimal funktionieren.

Wir warten herstellerunabhängig sämtliche Anlagen renommierter Hersteller wie:

  • GEZE
  • dormakaba
  • ASSA ABLOY
  • Hekatron
  • Eco Schulte

Durch regelmäßige Wartung und fachgerechte Dokumentation garantieren wir Ihnen optimale Funktion, Rechtssicherheit und Schutz im Brandfall.

Ihre Vorteile mit TEC Supporter GmbH:

✅ Fachkundige Wartung durch zertifizierte Experten
✅ Rechtssichere Prüfprotokolle im Prüfbuch Ihrer Anlage
✅ Erfüllung aller gesetzlichen Betreiberpflichten
✅ Herstellerübergreifende Kompetenz
✅ Schnelle Reaktionszeiten in Stuttgart und Umgebung

Setzen Sie auf maximale Sicherheit – setzen Sie auf TEC Supporter GmbH.

FST

Wer darf Feststellanlagen warten und prüfen?

Als Betreiber einer Feststellanlage an Brandschutz- und Rauchschutztüren sind Sie gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Prüfungen und Wartungen durchführen zu lassen. Diese Vorgaben sind eindeutig in den Normen DIN 14677-1 und DIN 14677-2 geregelt.

Anforderungen nach DIN 14677-1 (regelmäßige Prüfung):

Laut DIN 14677-1 (Abschnitt 4.1) dürfen die vorgeschriebenen regelmäßigen Funktionsprüfungen an Feststellanlagen von einer speziell unterwiesenen Person durchgeführt werden. Dies umfasst:

  • Monatliche Funktionsprüfungen (Auslösung der Anlage und Kontrolle, ob Türen zuverlässig schließen)
  • Überprüfung auf offensichtliche Mängel und einfache Störungen
  • Dokumentation der Prüfergebnisse im gesetzlich vorgeschriebenen Prüfbuch

Die unterwiesene Person muss zuvor durch eine qualifizierte Fachkraft für Feststellanlagen oder den Hersteller eingewiesen worden sein. Sie benötigt jedoch keinen eigenen Fachkundenachweis.

Anforderungen nach DIN 14677-2 (jährliche Wartung):

Die jährliche Wartung darf nur eine speziell ausgebildete und zertifizierte Fachkraft für Feststellanlagen
durchführen. Diese Fachkraft besitzt nachgewiesene Qualifikationen und Kenntnisse, die den Vorgaben der Norm DIN 14677-2 entsprechen.

Die jährliche Wartung umfasst insbesondere:

  • Funktionskontrolle aller Komponenten (Steuereinheit, Rauchmelder, Feststellvorrichtung)
  • Reinigung und Justierung der Feststelleinrichtungen
  • Austausch von Verschleißteilen (z. B. Rauchmelder nach Herstellerangaben)

Montage und Inbetriebnahme von Feststellanlagen:

Die Montage und Inbetriebnahme von Feststellanlagen dürfen ebenfalls ausschließlich von autorisierten Fachkräften vorgenommen werden, welche speziell durch den jeweiligen Hersteller geschult und zertifiziert sind. Dies gewährleistet die Einhaltung der bauaufsichtlichen Zulassungen und Vorgaben.

Rechtliche Betreiberpflichten im Überblick:

  • Monatliche Prüfung durch eine unterwiesene Person
  • Jährliche Wartung durch eine zertifizierte Fachkraft
  • Vollständige Dokumentation aller Prüfungen und Wartungen

Die TEC Supporter GmbH übernimmt für Sie die professionelle Wartung Ihrer Feststellanlagen gemäß DIN 14677, den Herstellervorgaben sowie allen relevanten gesetzlichen Vorschriften.

Ihre Vorteile mit TEC Supporter GmbH:

✅ Prüfung und Wartung durch herstellerzertifizierte Fachkräfte
✅ Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften (DIN 14677-1/-2, ASR A1.7, DIBt-Richtlinien, DGUV)
✅ Herstellerübergreifendes Know-how (GEZE, dormakaba, ASSA ABLOY, Hekatron, Eco Schulte)
✅ Maximale Sicherheit und Haftungsschutz für Betreiber

Sorgen Sie mit TEC Supporter GmbH für zuverlässige und rechtssichere Funktion Ihrer Feststellanlagen.

Betreiberpflichten für Brandschutztüren und Feststellanlagen

Als Betreiber von Brandschutztüren und Feststellanlagen (FSA) sind Sie gesetzlich verpflichtet, jederzeit deren volle Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Dies dient dem Schutz von Menschenleben und Sachwerten im Brandfall. Um Ihre Anlagen stets rechtssicher und zuverlässig zu betreiben, müssen Sie konkrete gesetzliche Vorgaben beachten.

Das sind Ihre wichtigsten Betreiberpflichten:

  • Ständige Betriebsbereitschaft sicherstellen:
    Brandschutztüren und Feststellanlagen müssen jederzeit einwandfrei funktionieren, um im Ernstfall zuverlässig vor Rauch und Feuer zu schützen.
  • Monatliche Funktionsprüfung:
    Mindestens einmal pro Monat ist die einwandfreie Funktion von Brandschutztüren und Feststellanlagen durch eine unterwiesene Person
    zu überprüfen. Diese Prüfung umfasst die Sichtkontrolle und Funktionskontrolle, insbesondere das sichere Schließen der Tür im Alarmfall.
  • Jährliche Wartung und Sicherheitsprüfung:
    Mindestens einmal jährlich müssen Brandschutztüren und Feststellanlagen nach der DIN 14677-1 sowie der DIN EN 14637 durch eine zertifizierte Fachkraft geprüft und gewartet werden.
  • Unverzügliche Mängelbeseitigung:
    Werden bei einer Prüfung Mängel entdeckt, sind diese unverzüglich zu beheben, um den Sollzustand schnellstmöglich wiederherzustellen. Nicht behobene Mängel erhöhen nicht nur das Sicherheitsrisiko, sondern führen auch zu erheblichen Haftungsrisiken.

Relevante Vorschriften und Richtlinien im Überblick:

  • DIN 14677-1 – Instandhaltung und Wartung von Feststellanlagen
  • DIN EN 14637 – Norm für den Aufbau, Betrieb und Prüfung von Feststellanlagen
  • Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 – Technische Regeln für Sicherheit an Türen und Toren
  • DGUV Information 208-022 – Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsregeln für Türen und Tore

Rechtliche Konsequenzen bei Pflichtverletzung:

Kommt es durch Vernachlässigung Ihrer Betreiberpflichten zu einem Schaden oder Unfall, können Sie zivilrechtlich gemäß § 823 BGB
haften. Zusätzlich riskieren Sie, dass Ihr Versicherungsschutz eingeschränkt oder sogar aufgehoben wird.

Professionelle Wartung durch TEC Supporter GmbH in Stuttgart und Korntal-Münchingen:

Die TEC Supporter GmbH übernimmt für Sie die fachgerechte Wartung, Prüfung und Dokumentation Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen. Unsere zertifizierten Techniker stellen sicher, dass Ihre Anlagen jederzeit allen rechtlichen Anforderungen entsprechen und zuverlässig funktionieren. Wir betreuen Anlagen aller relevanten Hersteller wie z. B. GEZE, dormakaba, ASSA ABLOY, Hekatron und Eco Schulte.

Ihre Vorteile mit TEC Supporter GmbH auf einen Blick:

✅ Monatliche und jährliche Sicherheitsprüfung gemäß DIN 14677 und ASR A1.7
✅ Schnelle Mängelbeseitigung und Dokumentation
✅ Herstellerübergreifende Kompetenz und zertifizierte Techniker
✅ Maximale Rechtssicherheit und minimiertes Haftungsrisiko
✅ Persönliche und schnelle Betreuung in Stuttgart, Korntal-Münchingen und Umgebung

Setzen Sie auf maximale Sicherheit und rechtliche Absicherung Ihrer Brandschutztüren und Feststellanlagen – mit der TEC Supporter GmbH, Ihrem zuverlässigen Servicepartner in der Region.

Wie oft müssen Brandschutztüren und Feststellanlagen gewartet werden?

Für Betreiber in Stuttgart, Korntal-Münchingen und Umgebung gelten klare gesetzliche Verpflichtungen zur regelmäßigen Wartung und Überprüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen. Nur so kann gewährleistet werden, dass diese im Ernstfall zuverlässig schließen und damit Leben schützen.

Wartungspflichten für Brandschutztüren im Detail:

Gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 sowie der DGUV Information 208-022 sind Betreiber verpflichtet:

  • Monatliche Funktionsprüfung der Brandschutztüren
    • Diese Sicht- und Funktionsprüfung erfolgt durch eine unterwiesene Person. Dabei werden insbesondere Türblatt, Türschließer, Dichtungen und Schließmechanismen auf ordnungsgemäße Funktion überprüft.
  • Jährliche sicherheitstechnische Prüfung durch eine zertifizierte Fachkraft
    • Diese detaillierte Prüfung muss dokumentiert werden und beinhaltet alle mechanischen und sicherheitstechnischen Komponenten.

Wartungspflichten für Feststellanlagen gemäß DIN 14677:

Für Feststellanlagen (FSA), welche Brandschutztüren offenhalten, gelten gemäß DIN 14677-1 und DIN 14677-2 folgende Vorschriften:

  • Monatliche Überprüfung der Feststellanlage durch den Betreiber (Funktionsprüfung und Sichtkontrolle)
  • Jährliche Wartung und Prüfung durch eine speziell qualifizierte Fachkraft

Rechtliche Grundlage der Wartungspflichten im Überblick:

  • DIN 14677-1 und DIN 14677-2: Anforderungen für Feststellanlagen
  • ASR A1.7 (Arbeitsstättenrichtlinie): Regelmäßige Prüfpflichten für Brandschutztüren
  • DGUV Information 208-022: Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (DIBt): Vorgaben der Hersteller

Betreiberpflichten zusammengefasst:

Monatliche Eigenprüfung durch Betreiber oder unterwiesenes Personal
Jährliche Wartung und Prüfung durch zertifizierte Fachkräfte
Sofortige Mängelbeseitigung bei Auffälligkeiten
Umfassende Dokumentation aller Wartungen und Prüfungen

Ihre Vorteile mit TEC Supporter GmbH:

Wir übernehmen für Sie sämtliche Wartungen von Brandschutztüren und Feststellanlagen gemäß aller relevanten gesetzlichen Vorschriften und Herstellerangaben.

✅ Herstellerübergreifende Kompetenz (u. a. GEZE, dormakaba, ASSA ABLOY, Hekatron, Eco Schulte)
✅ Rechtssichere Prüfprotokolle und Prüfbücher
✅ Maximale Zuverlässigkeit durch zertifizierte Fachkräfte

Wann müssen Branderkennungselement (z.B. Rauchmelder) getauscht werden?

Branderkennungselemente wie Rauchmelder in Feststellanlagen unterliegen klar definierten Austauschfristen. Gemäß DIN 14677 gelten folgende gesetzliche Vorgaben zu den maximalen Betriebszeiten:

  • Rauchmelder ohne automatische Verschmutzungskompensation müssen spätestens alle 5 Jahre ausgetauscht werden.
  • Rauchmelder mit Verschmutzungsanzeige und automatischer Auslöseschwellen-Nachführung
    dürfen maximal 8 Jahre betrieben werden.

Diese Regelung dient dazu, eine zuverlässige Funktion der Feststellanlagen sicherzustellen und Risiken durch Verschmutzung oder technische Alterung zu minimieren.

Rechtliche Vorgaben und Normen im Überblick:

  • DIN 14677: Vorgaben für die Wartung und den Austausch von Meldern in Feststellanlagen.
  • DIBt-Richtlinien:
    Nationale bauaufsichtliche Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik.
  • ASR A1.7 (Arbeitsstättenrichtlinie): Vorgaben zum sicheren Betrieb von Türen und Toren in Arbeitsstätten.
  • DGUV Information 208-022: Sicherheitsregeln der gesetzlichen Unfallversicherung.

Betreiberpflichten:

Als Betreiber einer Feststellanlage sind Sie rechtlich verpflichtet:

  • Die Austauschfristen der Rauchmelder exakt einzuhalten.
  • Regelmäßige Wartungen durch eine zertifizierte Fachkraft durchzuführen.
  • Alle durchgeführten Arbeiten vollständig im Prüfbuch zu dokumentieren.

Unsere Empfehlung für Betreiber in Stuttgart und Korntal-Münchingen:

TEC Supporter GmbH unterstützt Sie professionell bei der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Unsere herstellerzertifizierten Fachkräfte überprüfen Ihre Feststellanlagen und führen notwendige Wartungen sowie den rechtzeitigen Austausch der Rauchmelder fachgerecht und dokumentiert durch.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Rechtssichere Dokumentation aller Prüfungen und Austauschmaßnahmen
Fachkundige Wartung durch zertifizierte Techniker
Herstellerübergreifende Kompetenz und maximale Betriebssicherheit
Zuverlässige Einhaltung aller Normen (DIN 14677, DIBt, ASR A1.7, DGUV 208-022)
Regionale Betreuung in Stuttgart und Korntal-Münchingen

Mit TEC Supporter GmbH gewährleisten Sie nicht nur die zuverlässige Funktion Ihrer Feststellanlagen, sondern auch rechtliche Sicherheit und optimalen Brandschutz für Ihre Gebäude.

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In Stuttgart und Überregional

Wir sind Ihr Partner für Brandschutztüren Wartung und Feststellanlagen Wartung u.a. in Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn, Esslingen, Böblingen, Rems-Murr, Fildern, Göppingen.

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Esslingen am Neckar, Metzingen, Nürtingen, Plochingen, Denkendorf, Wernau (Neckar), Kirchheim unter Teck.

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Rems-Murr

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Göppingen

Göppingen Stadtgebiet, Dettingen unter Teck, Uhingen, Eislingen/Fils, Ebersbach an der Fils, Albershausen, Heiningen.