Wartung RWA Anlagen
Wir übernehmen die Wartung, Reparatur und Montage Ihrer RWA Anlagen in Stuttgart und überregional. Unsere Servicetechniker führen eine sicherheitstechnische Prüfung gemäß den geltenden Vorschriften und Herstellervorgaben durch und stellen somit die optimale Einstellung der Funktionen sicher.
Wir kümmern uns um die einzuhaltenden Intervalle laut Herstellervorgaben (GEZE) und sorgen dafür, dass die aktuellen Normen und Richtlinien eingehalten werden. Dadurch sind Sie mit uns immer auf der sicheren Seite.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Montage und Reparatur ihrer RWA Anlage.
Die Wartung ihrer RWA Anlagen steht an?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und überzeugen Sie sich von unserer Leistung.
Wartung anfragenWas sind RWA Anlagen?
Wir sind Ihre Spezialisten für eine natürliche Rauchabzugsanlage
Müssen RWA Anlagen gewartet werden?
Die Wartung ist als eine wesentliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn oder des Betreibers in den unterschiedlichsten Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben:
1. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland GG, Artikel 2 (2)
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
2. Musterbauordnung (MBO), § 14 Brandschutz
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird […]
3. Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO)
Gemäß § 1müssen […]technische Anlagen und Einrichtungen […] durch nach Bauordnungsrecht anerkannte Sachverständige (Anmerkung: bei NRA auch z.T. Sachkundige) auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit geprüft werden.“
4. DIN 18232 Teil 2
Gemäß DIN 18232 Teil 2 Kapitel 10.2 Wartung muss eine NRA in regelmäßigen Zeitabständen nach Angaben des Herstellers, im Regelfall einmal im Jahr, auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden
5. DIN 0833 Teil 1
Wartungen für elektrischen Gefahrenmeldeanlagen, darunter fallen z. B. auch elektrische NRA oder Rauchmelder, sind nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Aber auch die Gewährleistungsfrist einer installierten Rauch- und Wärmeabzugsanlage wird von der Wartung berührt, wenn sie z. B. nicht oder nicht durch den Errichter oder eine von diesem autorisierte Fachfirma durchgeführt wird
6. VdS/CEA-Richtlinie 4020
Gemäß VdS/CEA-Richtlinie 4020 Abschnitt 12.2 Wartung, muss „[…] in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, […] nach den Angaben des Errichters die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die Rauchschürzen, vorhandene Bauteile, die Zuluftöffnungen freigeben, […] und Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft von einer Fachkraft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden.“
7. Allgemeine Bedingungen für Feuerversicherungen (AFB)
In den Versicherungsbedingungen ist die Lorem Ipsum festgelegt.
Wer darf die Wartung durchführen?
* die über qualifiziertes Fachpersonal verfügen,
* über das zur Ausführung der einzelnen Arbeiten erforderliche Werkzeug verfügen,
* die in den Prüfzeugnissen gelisteten Originalaustausch- und Zubehörteile einsetzen,
* Anlagenhersteller bzw. Errichter autorisiert sind,
Anforderungen sind der DIN 18232-2 zu entnehmen.
Wie oft müssen RWA-Anlagen gewartet werden?
Weiterführende Themen
RWA Reparatur
Probleme mit Ihrer RWA? Wir lassen Sie nicht alleine!
Gerne helfen wir Ihnen kurzfristig durch unsere eigenen regionalen Servicetechniker vor Ort.
RWA Montage
Suchen Sie eine neue RWA Anlage?
Wir helfen Ihnen gerne weiter und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Die Wartung ihrer RWA Anlagen steht an?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und überzeugen Sie sich von unserer Leistung.
Wartung anfragenIn Stuttgart und Überregional
Wir sind Ihr Partner für Wartung RWA Anlagen u.a. in Stuttgart, Ludwigsburg, Pforzheim, Tübingen, Reutlingen, Ulm, Aalen.